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   BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58   

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BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58 (https://dejure.org/1958,821)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1958 - 5 StR 412/58 (https://dejure.org/1958,821)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1958 - 5 StR 412/58 (https://dejure.org/1958,821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 113
  • NJW 1959, 110
  • MDR 1959, 142
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf die vorübergehende Verhinderung, die die Heranziehung eines Vertreters aus einer anderen Kammer erforderlich macht, der Feststellung durch den Gerichtspräsidenten, es sei denn, der Hinderungsgrund ist offensichtlich und unzweifelhaft (BGHSt 12, 113 [114]; 18, 162 [164]; BGH NJW 1974, 870 ).

    Bei dieser Feststellung handelt es sich um einen Akt der Rechtspflege, der der verfassungsmäßigen Garantie des Artikels 101 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung trägt (BGHSt 12, 33 [35]; 12, 113).

    Sie bildet auch die tatsächliche Grundlage für die Entscheidung des Revisionsgerichts, dessen Prüfung sich auf die Frage beschränkt, ob der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt ist (BGHSt 12, 33 [34]; 12, 113 f.).

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Zuständig hierfür war vielmehr der Präsident des Landgerichts (BGHSt 12, 33, 35; 12, 113, 114; 18, 162; 25, 163; BGH NJW 1974, 870).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

    Einer Entscheidung darüber, ob der Vorsitzende eines Spruchkörpers verhindert ist, bedarf es jedoch nach allgemeiner Auffassung jedenfalls in den Fällen nicht, in denen der Vorsitzende offenkundig an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen Geschäfte verhindert ist; denn dann wäre es ein übertriebener Formalismus, die Feststellung des Verhinderungsgrundes zur Voraussetzung für die Heranziehung des nächstberufenen Richters zu machen (BGHSt 12, 113 [114]; OLG Koblenz, DRiZ 1966, 267; Löwe-Rosenberg, Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, 23. Aufl. 1978 RdNrn. 14, 15 zu § 21 f GVG).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Unerörtert muß bleiben, ob der Vorsitzende des hier erkennenden 2. Senats für die Feststellung der Verhinderung in allen Fällen zuständig gewesen ist, oder ob nicht jedenfalls in den Fällen, in denen die Verhinderung nicht "offenkundig" war und sich auf andere Senate auswirkte, der Präsident des Bayerischen Ehrengerichtshofs die nötigen Feststellungen über die Verhinderungen hätte treffen müssen (vgl. § 105 Abs. 1 BRAO, §§ 21 a bis 21 e GVG; BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 163; 21, 174, 179; 25, 163, 164; BGH NJW 1974, 870 Nr. 19; BGH, Urteile vom 29. August 1973 - 3 StR 47/73 -, vom 11. Juni 1974 - 4 StR 14/74 - und vom 1. Februar 1977 - 5 StR 47/77 -).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 233/87

    Notwendigkeit der Feststellung des Wegfalls der Verhinderung eines Richters -

    Es gilt nichts anderes als bei dem offensichtlichen Eintreten einer Verhinderung aus tatsächlichen Gründen (vgl. hierzu BGHSt 18, 162, 164 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]; 12, 113, 114) [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58].
  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

    Dann aber bedurfte es nicht ihrer ausdrücklichen Feststellung; das entspricht gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 12, 113, 114; 18, 162, 164; 21, 174, 179).
  • BGH, 09.03.1982 - 5 StR 717/81

    Zuständigkeit über die Feststellung der vorübergehenden Verhinderung eines

    Die vorübergehende Verhinderung eines Richters hat ausschließlich der Präsident des Landgerichts festzustellen, sofern sie sich - wie hier - auf andere Spruchkörper auswirkt und nicht offen zutage liegt (BGH NJW 1974, 870; NJW 1968, 512; DRiZ 1980, 147, 148; BGHSt 12, 113, 114) [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58].
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des

    Die Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Feststellung der Verhinderung (vgl. dazu BGHSt 12, 33; 12, 113; BGH LM Nr. 7 zu § 83 GVG) hatte sich für den hier in Betracht kommenden Zeitraum auch nicht durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte vom 26. Mai 1972 (BGBl I 841) geändert.
  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

    an BGHSt 12, 33; 12, 113) [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58].
  • BGH, 01.02.1977 - 5 StR 47/77

    Vorschriftswidrige Besetzung der Hauptverhandlung als absoluter Revisionsgrund

  • BGH, 16.09.1970 - 2 StR 251/70

    Feststellung der Verhinderung eines Richters durch den Gerichtspräsidenten

  • BGH, 15.12.1964 - 1 StR 467/64

    Rechtsmittel

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